E-Mail-Disclaimer
Es gibt keine Zufälle. Heute haben wir uns während eines Workshops zu Getting Things Done über den (Un-)Sinn von sogenannten E-Mail-Disclaimern unterhalten. Sie wissen schon, diese Anhänge in E-Mail-Nachrichten, in denen Sie mit der Bastonade bedroht werden, falls Sie die Nachricht irrtümlich erhalten haben und trotzdem lesen. Florian Hinze weist heute auf die Website angstklauseln.de hin, in der die besten Beispiele dieser Unsitte beschrieben und bewertet werden. Ich frage mich in diesem Zusammenhang immer, warum wir Deutschen immer gleich den juristischen Baseballschläger einsetzen, anstatt es mit einer freundlichen Bitte zu versuchen. Vielleicht stimmt das ja mit den “Angstklauseln”.







Kommentar von Gerald
Zeit: 24. November 2008, 11:14
Diese sogenannten Disclaimer bringen juristisch gesehen gar nichts. Ich denke allerdings, dass viele Anwender die Disclaimer als Vertrauenssignal ansehen. Was natürlich auch nichts bringt, wenn sie als bedrohlich wahrgenommen werden. Ich hatte auch einen Artikel dazu geschrieben: Vernichten Sie diese E-Mail! (http://blog.my-skills.com/2007/02/23/vernichten-sie-diese-e-mail.html)